Navigation überspringen

Merkmale

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Merkmale des Bertelsmann Genussscheins 2001 (ISIN DE0005229942).

Erwerb

Der Bertelsmann Genussschein 2001 ist an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im regulierten Markt zugelassen. Er gehört aufgrund seines börsenzugelassenen Volumens zu den umsatzstarken börsennotierten Genussscheinen. Damit ist sichergestellt, dass Handelsaufträge schnell und zu marktgerechten Bedingungen ausgeführt werden können. Kaufaufträge nimmt unter Angabe der Wertpapier-Identifikations-Nummer (ISIN) DE0005229942 jede Bank zur Weiterleitung an die Börse entgegen. Bei Kauf oder Verkauf fallen die für Wertpapiergeschäfte üblichen Bankprovisionen sowie Maklercourtage an.

Chancen und Risiken

Ein Ziel von Bertelsmann ist es, stets einen ausreichenden Jahresüberschuss zu erwirtschaften, damit die 15%ige Ausschüttung auf den Bertelsmann Genussschein 2001 geleistet werden kann. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die 15%ige Ausschüttung nicht fix bzw. garantiert ist, sondern im Falle eines nicht ausreichenden Konzernjahresüberschusses auch geringer oder ganz ausfallen kann. Der angestrebten jährlichen Ausschüttung von 15 % des Grundbetrags steht eine für Genussscheine verhältnismäßig maßvolle Beteiligung an etwaigen Verlusten gegenüber. Sofern die Gesamtkapitalrendite des Konzerns in einem Geschäftsjahr negativ ist, entfällt auf die Genussscheine ein Verlustanteil. Die Verlustbeteiligung bestimmt sich nach dem Prozentsatz der negativen Gesamtkapitalrendite, bezogen auf den Grundbetrag der Genussscheine. Ein solcher Verlustanteil ist durch Gewinnanteile der Folgejahre auszugleichen. Im Liquidations- oder Konkursfall werden die Rückzahlungsansprüche der Genussscheininhaber gegenüber den Forderungen der Gläubiger nachrangig behandelt. Diese Risiken sind aus Anlegersicht der mit Bertelsmann Genussscheinen zu erzielenden Rendite gegenüberzustellen.

Die erwartete Rendite einer Anlage in Bertelsmann Genussscheinen liegt i. d. R. deutlich höher als etwa die Rendite von zehnjährigen Bundesanleihen, die als Vergleichsmaßstab für die langfristige Anlage in festverzinslichen Wertpapieren angesehen werden kann. Dieser Renditeaufschlag für den Genussschein ist auf die beschriebenen Risikokomponenten zurückzuführen.

Neben den vom wirtschaftlichen Erfolg Bertelsmanns abhängenden Chancen und Risiken existieren Kursänderungschancen und -risiken, die sich vor allem aus Veränderungen des langfristigen Zinsniveaus am Kapitalmarkt ergeben und damit nicht im Einflussbereich Bertelsmanns liegen.

Genussscheinkurs

Der Bertelsmann Genussschein 2001 hat einen Grundbetrag von 10 Euro. Die Notierung an der Börse erfolgt als Prozentnotiz. Bei einem Kurs von beispielsweise 200 % ergibt sich daher je Genussschein im Grundbetrag von 10 Euro ein Kurswert von 20 Euro. Bei Kauf oder Verkauf eines Genussscheins zwischen den Ausschüttungsterminen werden gesonderte "Stückzinsen" nicht berechnet, sie sind im Kurs enthalten. Da sich die aufgelaufene Ausschüttung in der Kursnotierung niederschlägt, ist regelmäßig am Ausschüttungstag ein Kursrückgang zu beobachten. Die Entwicklung des Genussscheinkurses wird vor allem durch die erwartete Ausschüttung von jährlich 15 % auf den Grundbetrag der Genussscheine und die Entwicklung der langfristigen Kapitalmarktzinsen bestimmt. Sinken die Kapitalmarktzinsen, so kann erwartet werden, dass der Genussscheinkurs steigt. Bei steigenden Zinsen kehrt sich dieser Effekt hingegen um. Der Kurs des Bertelsmann Genussscheins entwickelt sich also in der Tendenz so wie der Kurs eines langfristigen festverzinslichen Wertpapiers: Bei einem niedrigen Zinsniveau ergeben sich für solche Wertpapiere höhere Kurswerte als bei einem höheren Zinsniveau. Zusätzlich wird die Kursentwicklung durch die jeweilige Angebots- und Nachfragesituation an der Börse beeinflusst.

Laufzeit

Der Bertelsmann Genussschein 2001 hat aus Sicht des Unternehmens keine feste Laufzeit. Er lässt sich damit vereinfacht als unbefristetes Papier charakterisieren. Eine Beendigung des Investments kann grundsätzlich jederzeit über die Börse zum aktuellen Börsenkurs erfolgen. Verkaufsaufträge nehmen die depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Börse entgegen. Anleger können zudem erstmals zum Jahr 2017 ihre Genussscheine kündigen. Der Rückzahlungsbetrag ergibt sich dann aus dem Durchschnitt der Ausgabekurse aller Genusskapitalemissionen mit den für diesen Genussschein geltenden oder früheren Bedingungen. Das Unternehmen kann die Genussscheine nicht kündigen.

Ausschüttung

Die Ausschüttung des Bertelsmann Genussscheins 2001 beträgt 15 % des Grundbetrags, sofern ausreichend Konzernjahresüberschuss und Jahresüberschuss der Bertelsmann SE & Co. KGaA erwirtschaftet wurden.

Um den IFRS-Anforderungen sowie der international gebräuchlichen Terminologie Rechnung zu tragen, hat Bertelsmann im Konzernjahresabschluss 2005 erstmals den Begriff "Konzerngewinn" anstelle des bisherigen Begriffes "Jahresüberschuss vor Fremdanteilen" verwendet. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich lediglich die Begrifflichkeit geändert hat, jedoch keine textliche Anpassung in den Genussscheinbedingungen vorgenommen wurde. Um eine Vergleichbarkeit zu den genannten Bezugsgrößen in den Genussscheinbedingungen herstellen zu können, werden wir im Folgenden weiterhin den Begriff "Konzernjahresüberschuss" verwenden.

Die Ermittlung der Ausschüttung erfolgt in zwei Schritten. In einem ersten Schritt wird der sog. Gewinnanteil des Genussscheins in Abhängigkeit von der Höhe des Konzernjahresüberschusses ermittelt. In einem zweiten Schritt wird dann ermittelt, ob der für die Ausschüttung des Gewinnanteils erforderliche Jahresüberschuss der Bertelsmann SE & Co. KGaA vorhanden ist.

Schritt 1: Ermittlung des Gewinnanteils
Der Gewinnanteil des Genussscheins beträgt 15 % des Grundbetrags, wenn der Konzernjahresüberschuss nach Abzug der Anteile anderer Gesellschafter (Minderheitenanteile) ausreicht. Sollte dies einmal nicht zutreffen, so würde der Gewinnanteil auf Basis des dann verfügbaren Konzernjahresüberschusses anteilig ermittelt. Es würde sich also ein geringerer als der 15%ige Gewinnanteil ergeben.

Schritt 2: Ermittlung der Ausschüttung
Da die Bertelsmann SE & Co. KGaA die Rechtseinheit ist, die die Genussscheine 2001 begeben hat, ist für die Ermittlung der Ausschüttung der sich nach den Regelungen des HGB ermittelte Jahresüberschuss der Bertelsmann SE & Co. KGaA maßgeblich. Der im ersten Schritt ermittelte Gewinnanteil wird immer dann ausgeschüttet, soweit der Jahresüberschuss der Gesellschaft, erhöht um Gewinnvorträge und gemindert um Verlustvorträge, für die Gewinnanteile aller Arten von Genussscheinen ausreicht. Sollte der Jahresüberschuss der Bertelsmann SE & Co. KGaA einmal nicht ausreichen, würde sich die Ausschüttung entsprechend vermindern. Der nicht ausgeschüttete Teil des Gewinnanteils würde dann aber in der Zukunft nachgezahlt, ausreichende Ergebnisse vorausgesetzt.

Die zutreffende Ermittlung des Gewinnanteils und der Gewinnausschüttung wird durch den Wirtschaftsprüfer der Bertelsmann SE & Co. KGaA geprüft.

Die Ausschüttung erfolgt im Frühjahr eines jeden Jahres.

Steuerliche Behandlung der Ausschüttung

Bertelsmann empfiehlt den Genussscheininhabern, die steuerliche Behandlung mit einem Steuerberater zu klären.

Wir möchten darauf hinweisen, dass im Zuge des Rechtsformwechsels von der Bertelsmann AG in die Bertelsmann SE & Co. KGaA keine textlichen Anpassungen der Genussscheinbedingungen vorgenommen wurden.